Schritt für Schritt zum Berlin-Ticket S

Berlin-Ticket S

Sie wollen das Sozialticket (Berlin-Ticket S) nutzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen müssen. Es gibt drei Wege:

Weg 1 - digital

Sie haben einen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) bekommen. Der Berechtigungsnachweis enthält einen oder mehrere QR-Codes.

  1. Sie beantragen eine VBB-Kundenkarte Berlin S im Online-Antragsportal der BVG.
    Zum Antrags-Portal der Berliner Verkehrsbetriebe
    Am einfachsten geht das mit dem Handy – dann können Sie Fotos von benötigten Unterlagen machen und direkt hochladen.
    • Sie machen die notwendigen Angaben – Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Leistungszeitraum sowie Adresse und ggf. gesetzlicher Vertreter.
    • Sie laden Scans oder Fotos des Berechtigungsnachweises und eines Ausweisdokumentes (z. B. Personalausweis) hoch, am Besten im JPG-Format.
    • Und noch ein Foto von sich, im JPG-Format.
    • Sie sehen eine Vorschau, wie Ihre Kundenkarte aussieht.
    • Sie überprüfen, ob Ihre Angaben korrekt sind.
    • Sie erhalten eine Bestätigung Ihres Antrages.

2. Die BVG schickt Ihnen Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S per Post zu.

3. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

4. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App die Nummer Ihrer VBB-Kundenkarte Berlin S ein.

ACHTUNG: Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

Weg 2 - in Papierform

Sie haben einen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) erhalten. Der Berechtigungsnachweis enthält einen oder mehrere QR-Codes.

1. Wenn Sie den Antrag nicht auf digitalem Wege stellen können, reichen Sie ihn in Papierform ein. Den entsprechenden Antragsvordruck fordern Sie bei Ihrer Leistungsstelle (mit Ausnahme des Jobcenters) an oder holen ihn persönlich in einem Bürgeramt ab. Sie füllen das Antragsformular aus (die Daten müssen richtig und lesbar sein) und unterschreiben es.

Sie legen dem Briefumschlag folgende Unterlagen bei:

  • das ausgefüllte Antragsformular,
  • eine lesbare Kopie des Berechtigungsnachweises mit Name, Vorname, gültigem QR-Code und Leistungszeitraum (Der Leistungsbescheid kann für die Antragstellung nicht verwendet werden.),
  • eine lesbare Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen amtlichen Identifikationsnachweises mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden. Name, Vorname, Geburtsdatum und das Passfoto müssen erkennbar sein, alle weiteren Angaben können bei Bedarf geschwärzt sein,
  • ein Passfoto im Original.

2. Sie werfen den Briefumschlag in die dafür vorgesehenen Briefkästen vor den BVG-Kundenzentren ein oder verschicken ihn per Post.

3. Die BVG schickt Ihnen Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S per Post zu.

4. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

5. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App die Nummer Ihrer VBB-Kundenkarte Berlin S ein.

ACHTUNG: Bei Kontrollen müssen Sie Ihre VBB-Kundenkarte Berlin S sowie ein aktuelles Berlin-Ticket S vorzeigen.

Weg 3 - ohne VBB-Kundenkarte Berlin S

Sie haben keinen Berechtigungsnachweis für das Berlin-Ticket S von Ihrer Leistungsstelle (zum Beispiel Jobcenter, Sozialamt) erhalten oder die beantragte VBB-Kundenkarte Berlin S liegt noch nicht vor. Sie können das Berlin-Ticket S auch mit Ihrem gültigen Leistungsbescheid in Kopie zusammen mit dem Personalausweisdokument verwenden.

1. Sie haben Ihren aktuellen Leistungsbescheid erhalten.

2. Sie kaufen ein Berlin-Ticket S für 9 Euro an den üblichen Verkaufsstellen, Automaten oder in den Apps der Verkehrsbetriebe.

3. Sie tragen auf dem Ticket oder in der App das Aktenzeichen oder BG-Nummer Ihres Leistungsbescheides ein.

Sie können eine Kopie Ihres Leistungsbescheides verwenden und diese sogar schwärzen. Folgende Angaben im Leistungsbescheid müssen aber lesbar bleiben:
  • Kopfbogen
  • Überschrift/Betreff
  • Name und Vorname der Person, die den Leistungsbescheid verwendet
  • Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) oder Aktenzeichen des Leistungsbescheides und
  • Bewilligungszeitraum.

Alle weiteren Angaben (beispielsweise die Höhe der Leistungen oder Kontendaten) können geschwärzt werden.

ACHTUNG: Bei Fahrausweiskontrollen brauchen Sie dann folgende Unterlagen:
  • das aktuell gültige Berlin-Ticket S mit darauf notiertem Aktenzeichen oder BG-Nummer des Leistungsbescheides,
  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder einen anderen amtlichen Identifikationsnachweis mit Passfoto. Für Jugendliche unter 16 Jahren kann der Schülerausweis verwendet werden.
  • Ihren Leistungsbescheid

Sie haben noch Fragen zum Berechtigungsnachweis?