Jeder kann durch Erkrankung, Unfall oder Behinderung schnell in die Lage gekommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln zu können. Angehörige eines hilfsbedürftigen Erwachsenen können zwar in vieler Hinsicht unterstützen, sind jedoch nicht befugt, rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen (zum Beispiel die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung). Dazu bedarf es einer rechtlichen Betreuung.
Für volljährige Personen bestellt das Betreuungsgericht daher eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer, die/der dann als gesetzlicher Vertreter für genau beschriebene sogenannte Aufgabenkreise handelt. Die hilfsbedürftige Person erhält damit die Unterstützung in den Bereichen, in denen sie die Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbstständig besorgen kann und für die keine anderweitigen Hilfen oder Unterstützungen zur Verfügung stehen.
Die Betreuung erfolgt vorrangig durch Ehrenamtliche (das können Familienangehörige oder Bekannte oder auch sozial engagierte Menschen sein). Für den Fall, dass keine geeignete ehrenamtliche Person zur Verfügung steht, kann die Betreuung durch Berufsbetreuerinnen und -betreuer geführt werden. Betreuerinnen und Betreuer werden durch das Gericht kontrolliert. Bei der Auswahl des Betreuers oder der Betreuerin hat das Gericht Wünsche der Betroffenen zu berücksichtigen.
Informationen rund um das Betreuungsrecht (auch zu Vollmachten und Patientenverfügungen) können der Broschüre des für Justiz zuständigen Bundesministeriums entnommen werden: