Steuereinnahmen des Landes Berlin

Die Steuereinnahmen Berlins setzen sich zusammen aus den Landes- und Gemeindeanteilen der Gemeinschaftsteuern (z.B. Lohn- und Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer), den Landessteuern (z.B. Grunderwerbsteuer und Erbschaftsteuer) sowie den Gemeindesteuern (z.B. Grund- und Gewerbesteuern).

Davon entfallen rd. 40% auf die Steuern vom Umsatz und rd. 30% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Das restliche Aufkommen entfällt auf die übrigen Steuerarten, insbesondere die Gewerbe-, Grunderwerb- und die Grundsteuer.

Steuereinnahmen bis April 2024

Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern:* T EUR
Lohnsteuer 1.621.282
Veranlagte Einkommensteuer 369.151
Nicht veranlagte Steuer vom Ertrag 185.237
Abgeltungsteuer auf Zins.-und Veräußerungserträge 131.618
Körperschaftsteuer 240.699
Umsatzsteuer 2.868.954
Einfuhr-Umsatzsteuer 495.503
Gewerbesteuerumlage Land 5.941
Zwischensumme 5.918.385
Landessteuern: T EUR
Vermögensteuer 0
Erbschaftsteuer 164.754
Grunderwerbsteuer 253.130
Rennwett- und Lotteriesteuer 28.142
Biersteuer 3.617
Feuerschutzsteuer 12.900
Zwischensumme 462.543
Gemeindesteuern: T EUR
Grundsteuer 196.237
Gewerbesteuer 770.332
Gewerbesteuerumlage Gesamt -10.142
Vergnügungsteuer 11.336
Hundesteuer 4.043
Zweitwohnungsteuer 1.231
Übernachtungsteuer 16.087
Zwischensumme 989.125
Gemeindeanteile an Gemeinschaftsteuern: T EUR
Umsatzsteuer 111.584
Lohn- und Einkommensteuer 702.506
Abgeltungsteuer auf Zins.-u.V.erträge 35.896
Zwischensumme 849.986
Steuereinnahmen insgesamt: 8.220.039

*Alle Angaben in Tausend €
** Abweichungen in den Summen durch Rundungen möglich

Interaktive Grafiken

Der Anstieg bei der Umsatzsteuer im Jahr 2020 (und dem folgend der Summe der Steuern insgesamt) resultiert aus dem Auslaufen des bisherigen Länderfinanzausgleichs und der Neugestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs ab dem Jahr 2020. Der horizontale Finanzausgleich unter den Ländern erfolgt nunmehr durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.
Beim Ansatz für die Umsatzsteuer für das Jahr 2023 sind die finanziellen Auswirkungen von Steuerrechtsänderungen (u.a. Inflationsausgleichsgesetz) berücksichtigt, die sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltes für das Jahr 2023 noch im Gesetzgebungsverfahren befanden.

Monatliche Steuereinnahmen

  • Steuereinnahmen April 2024

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